Aktiengesellschaft

Vorteile durch die Gründung einer AG

Eine Aktiengesellschaft (Abkürzung: AG ) ist ein privatrechtliches Unternehmen, dessen Grundkapital in Aktien aufgeteilt ist.

Im rechtlichen Sinne handelt es sich bei der AG um eine Körperschaft, die auf Mitgliedschaft basiert, dennoch aber als selbstständige rechtliche Einheit so genannter Träger von Rechten und Pflichten ist. Ihre Mitglieder, die Aktionäre, haften im Konkursfall nur mit ihrem Aktienanteil und können ihr Stimmrecht auf der in der Regel einmal jährlich stattfindenden Mitgliederversammlung geltend machen.

Geschäftsführer oder Vorstände tätigen die Geschäfte einer AG, da diese nicht eigenständig agieren kann. Die Kapitalbeschaffung ist für eine AG durch die Ausgabe neuer Aktien, die sowohl von Klein- als auch von Großanlegern erworben werden können, relativ einfach. Der Aktienhandel birgt jedoch den Nachteil, dass eine AG ungewollt aufgekauft werden kann und/oder durch Spekulationen der Aktienmarkt außer Kontrolle gerät.

Die Unternehmensform unterliegt bestimmten Regelungen die im Aktiengesetz festgehalten sind, beispielsweise ist eine Aktiengesellschaft zur Veröffentlichung ihrer Bilanz verpflichtet.

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Dieser Eintrag wurde am 01.07.2009 um 22:46 Uhr zuletzt geändert und steht unter der GNU-Lizenz.