Arbeitgeber

Ein Arbeitgeber ist jemand der Kraft eines Arbeitsvertrages von einem Arbeitnehmer eine Leistung fordern kann. Dafür schuldet der Arbeitgeber dem besagten Arbeitnehmer ein Entgelt für die erbrachte Leistung. In der Regel wird dieses Entgelt monatlich zu einem festen Zeitpunkt auf das Konto des Arbeitnehmers überwiesen.

Arbeitgeber können natürliche Personen sein, zum Beispiel Privatpersonen die eine Pflegehilfe bei sich zuhause beschäftigen.
Ebenfalls unter dem Begriff Arbeitgeber sind juristische Personen des öffentlichen Rechts zusammengefasst. Beispielsweise der Bund oder die Gemeinden.
Ein weiterer "Arbeitgeber" sind Personenhandelsgesellschaften, wie eine AG, GmbH, KG oder OHG.

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Dieser Eintrag wurde am 19.11.2008 um 19:32 Uhr zuletzt geändert und steht unter der GNU-Lizenz.