Arbeitszeit
Der Zeitraum vom Beginn bis zum Ende der Arbeit wird als Arbeitzeit bezeichnet. Nicht in diesem Zeitraum enthalten sind die Ruhepausen. Wie lang die Arbeitszeit sein darf regelt der Arbeitsvertrag. Welcher sich wiederum an den Vereinbarungen des Tarifvertrages orientiert.
Grundsätzliche Arbeitszeitregelungen sind im Arbeitszeitgesetz festgelegt. Abweichungen sind aber auf tarifvertraglicher Basis möglich. Der 8 Stunden Tag dient hierbei als Richtwert. Er besagt, dass die Arbeitszeit 8 Stunden nicht überschreiten darf. Nicht einbezogen in diese Zeit sind Pausen von einer viertel bis zu einer dreiviertel Stunde. Ebenso werden die Zeiten für die Fahrt zur Arbeit, und von der Arbeit nicht berücksichtigt.
In Unternehmen mit einem Betriebsrat muss eine gegenseitige Verständigung über den Beginn und das Ende der täglichen Arbeitszeit getroffen werden. Ebenso müssen in dieser Vereinbarung Pausen und die Verteilung der Arbeitszeit auf die gesamte Woche geregelt werden. Vor allen Dingen den Anforderungen des Arbeitsschutzes muss hierbei entsprochen werden.
Über den tarifvertraglichen Vereinbarungen liegende Arbeitszeiten werden als Überstunden gewertet. Sie müssen über die regelmäßig verteilte Arbeitszeit hinaus erbracht werden. Im Falle einer flexibel geregelten Arbeitszeit müssen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber gesondert über eine Überstundenregelung verständigen.
Seit Beginn des 20. Jahrhunderts ist ein fortlaufender Trend zur Verkürzung der Wochenarbeitszeit zu beobachten. Während man um 1900 noch eine Wochenarbeitszeit von 60 Stunden verzeichnen konnte, hatte sich bis zu den 1990er Jahren die 35-Stunden-Woche durchgesetzt. Ein Trend der, sich so seit den 1990er Jahren nicht fortsetzte, und derzeit eher rückläufig ist.
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