Auktionen

Auktionen sind unter dem deutschen Begriff Versteigerung zu finden. Hierbei wird der Verkaufspreis nicht durch den Verkäufer verbindlich vorgegeben, er kann maximal einen niedrigen Startpreis angeben. Während der Versteigerung geben die interessierten Kunden unter Leitung eines Auktionators ihre Gebote ab. An dieser Stelle sind verschiedene Systeme möglich. Bei klassischen Zollauktionen wird der Preis vom Auktionator solange stetig erhöht, bis das aktuelle Gebot nicht mehr überboten wird. Ebay hingegen beruht auf einer anderen Gebotsregelung. Bei dessen Versteigerungen gibt jeder Bieter ein Maximalgebot an, welches er jederzeit erhöhen kann. Der entgültige Verkaufspreis wird durch das Maximalgebot des zweithöchsten Bieters festgelegt.

Aukionen bieten verschiedene Chancen und Risiken. Da der reelle Warenwert zu Grunde liegt ist es möglich für seltene oder sehr beliebte Produkte einen hohen, für gewöhnliche Massenware jedoch auch einen niedrigen Verkaufspreis zu erzielen.
Letztendlich wird das Verfahren von §156 BGB und §34b GewO geregelt.

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Dieser Eintrag wurde am 25.02.2008 um 19:13 Uhr zuletzt geändert und steht unter der GNU-Lizenz.