Bundeskanzler

Der Bundeskanzler ist der Regierungsverantwortliche der Bundesrepublik Deutschland, sein Amtssitz ist das Bundeskanzleramt in Berlin. Er wird gewählt durch den Bundestag und benötigt hierzu die Stimmen der Mehrheit der dazu gehörigen Mitglieder. Nach erfolgreicher Wahl ernennt der Bundespräsident den Bundeskanzler offiziell. Anschließend erfolgt die Vereidigung seitens des Bundestages.

Der Bundeskanzler unterbreitet dem Bundespräsidenten Vorschläge hinsichtlich der Ernennung von Bundesministern. Darüber hinaus trägt er die Verantwortung für die politischen Richtlinien, die er bestimmt. Der Bundeskanzler hat einen Stellvertreter, den er aus den Reihen der Bundesminister benennen kann. Die Amtszeit des Kanzlers kann auf vier verschiedene Arten enden: durch seinen Tod, durch seinen Rücktritt, durch die Neubildung der Bundesregierung nach einer Wahl oder durch ein so genanntes erfolgreiches konstruktives Misstrauensvotum.

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» Bundeskanzler/in
www.bundeskanzler.de

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Dieser Eintrag wurde am 17.12.2008 um 18:59 Uhr zuletzt geändert und steht unter der GNU-Lizenz.