Bundespräsident
Der Bundespräsident ist das Staatsoberhaupt eines Bundesstaates. Bundespräsidenten gibt es beispielsweise in der Bundesrepublik Deutschland und der Bundesrepublik Österreich. In Deutschland wird der Bundespräsident alle 5 Jahre von der Bundesversammlung gewählt. Die Bundesversammlung besteht aus den Bundestagsabgeordneten und einer gleichen Anzahl von Vertretern, die von den Länderparlamenten gewählt werden. Durch die unregelmäßig abgehaltenen Landtagswahlen ändert sich also laufend die Zusammensetzung der Bundesversammlung.
Der Bundespräsident muss ein wählbarer Bürger der Bundesrepublik Deutschland und älter als 40 Jahre sein. Auch Bürgerinnen können für dieses Amt vorgeschlagen und sogar gewählt werden, was aber bisher noch nicht vorgekommen ist. Der Bundespräsident kann einmal wieder gewählt werden. Zu sagen hat der Bundespräsident nicht viel, solange es klare Mehrheiten im Bundestag gibt. Dann muss er den von der Mehrheitskoalition gewünschten Kandidaten zur Bundeskanzlerwahl vorschlagen und nach dessen erfolgreicher Wahl die von diesem vorgeschlagenen Minister ernennen. Gesetze, die Bundestag und Bundesrat wirksam beschließen, hat er zu unterzeichnen. Ansonsten ist seine Tätigkeit die Repräsentation im In- und Ausland. Zu Weihnachten spricht er per Fernsehen zu den Bürgern.
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