Bundesregierung
Die Exekutivgewalt in der Bundesrepublik Deutschland wird durch die Deutsche Bundesregierung ausgeübt. Aufgabe der Bundesregierung ist es die politischen und staatlichen Geschäfte zu steuern und das Initiativrecht zur Initiierung von Gesetzen auszuüben. Die Bundesregierung setzt sich zusammen aus der Bundeskanzlerin oder dem Bundeskanzler, sowie den jeweiligen Bundesministern. Sie wird in dieser Form auch als Bundeskabinett bezeichnet. Alle Richtlinien für die Arbeit der Bundesregierung leiten sich in erster Linie aus dem Grundgesetz ab. Dort ist in Artikel 62 ausgeführt wie sich die Bundesregierung zusammensetzt und was ihre Aufgabe ist.
Eine besonders herausgehobene Position in der Bundesregierung hat die Bundeskanzlerin oder der Bundeskanzler. Die Zusammensetzung der Regierung wird von ihr vorgegeben. Der Auswahl der Kanzlerin folgend, ernennt der Bundespräsident die vorgeschlagenen Minister. Außerdem ist die Bundeskanzlerin dafür verantwortlich die Rahmenbedingungen der Regierungspolitik zu benennen. Obwohl die Richtlinie der Bundeskanzlerin eine Form des Weisungsrechts darstellt, wird im Rahmen der Verfassung darauf hingewiesen, dass die Bundesminister innerhalb ihres Geschäftsbereiches eigenverantwortlich und selbstständig zu arbeiten haben. Die Kanzlerin ist auf eine gute Zusammenarbeit der Regierung angewiesen, denn sie kann mit ihrer Position nicht allein die Leistungsfähigkeit der Regierung garantieren.
Zur Koordinierung dieser Zusammenarbeit haben sich drei verschiedene Prinzipien etabliert. Das Kanzlerprinzip, das Ressortprinzip und das Kollegialprinzip. Im Rahmen des Kanzlerprinzips bestimmt ausschließlich die Bundeskanzlerin die Richtlinien der Politik und trägt dafür auch die Verantwortung. Die Geschäfte der Bundesregierung werden von ihr geleitet. Entsprechende Regelungen beruhen auf einer vom Kabinett beschlossenen Geschäftsordnung. Diese wird vom Bundespräsidenten genehmigt. Das Ressortprinzip besagt, dass jeder Minister seinen Aufgabenbereich in alleiniger Verantwortung regelt. Ohne schwerwiegende Gründe darf die Bundeskanzlerin nicht in die Befugnisse des Ministers hineinwirken. Trotzdem muss in den jeweiligen Ministerien darauf geachtet werden, dass die Eckpunkte der Vorgaben der Kanzlerin eingehalten werden. Gemeinsame Entscheidungen von Kanzlerin und Ministern ergehen im Zuge des Kollegialprinzips. Kommt es zu Meinungsverschiedenheiten ist jedoch die Kanzlerin Erster und Gleichen. Sie hat zwischen den entsprechenden Ministerien zu schlichten, um dem Kabinett eine mehrheitliche Entscheidung zu ermöglichen.
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