Dreiklassenwahlrecht
Das Dreiklassenwahlrecht wurde 1849 in Preußen eingerichtet. Es handelt sich dabei um ein ungleiches und indirektes Wahlsystem mit dem das Abgeordnetenhaus und die Gemeindevertretungen gewählt wurden. Es wurde von König Friedrich Wilhelm IV. eingeführt und teilte Wähler nach ihrem direkten Steueraufkommen in drei Klassen auf. Die erste Klasse der am höchsten Besteuerten umfasste dabei nur 4 Prozent der gesamten Wählerschaft. Trotzdem durften sie genauso viele Wahlmänner stellen wie die dritte Klasse mit 82 Prozent der Wahlberechtigten. Diese Form des Wahlrechts gab es in Preußen bis 1918.
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