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Über die Seite www.ebundesanzeiger.de kann nach aktuelle Nachrichten über bestimmte Unternehmen gesucht werden. Gesellschaften sind verpflichtet, bestimmte Veränderungen über den Bundesanzeiger zu veröffentlichen. Was jedoch früher in Zeitungsform erfolgte und auf viel Papier gedruckt wurde, geht jetzt elektronisch.

Unternehmen veröffentlichen beispielsweise Jahresabschlüsse, Änderungen an der Gesellschafterbeteiligung oder bei Aktiengesellschaften Aufsichtsratsbeschlüsse elektronisch. So haben Anteilseigner und Kapitalanleger die Möglichkeit, sich zeitnah über Neuerungen zu informieren. Hier stehen amtliche Veröffentlichungen und Bundesmitteilungen zur Verfügung. Im Aktionärsforum besteht die Möglichkeit, sich mit anderen Aktionären auszutauschen.

Bei GmbH-Liquidationen spielt ebundesanzeiger.de eine entscheidende Rolle. Zunächst wird über einen Notar die Liquidation angemeldet und ein Liquidator bestellt. Die Anmeldung der Liquidation muss unverzüglich danach dreimal hintereinander im Bundesanzeiger veröffentlicht werden. Seit einigen Jahren erfolgt dies elektronisch über die genannte Internetseite. Danach haben Gläubiger der Firma Zeit, sich zu melden. Nach Veröffentlichung muss eine Jahresfrist abgewartet werden, bis alle offenen Forderungen beglichen sind. Erst nach Ablauf dieser Frist, genannt Sperrjahr, kann das endgültige Erlöschen über einen Notar beim Registergericht angemeldet werden. Während dem laufenden Sperrjahr existiert die GmbH fort, als GmbH i.L. (in Liquidation), erst mit der letzten Anmeldung nach Ablauf der Frist erlischt sie vollkommen. Wird die Veröffentlichung beim Bundesanzeiger versäumt, beginnt das Sperrjahr nicht zu laufen, d. h. eine Löschung nach Abwarten einer Jahresfrist ist in diesem Fall nicht möglich.

Von der Internetseite www.ebundesanzeiger.de aus gelangt man schnell auch über den Link zum Unternehmensregister. Der Unterschied zum elektronischen Bundesanzeiger ist, dass über das Unternehmensregister gegen Gebühr die elektronischen Handelsregistereinträge abgefragt werden können. Somit ist ebundesanzeiger.de ein umfassendes Informationsportal für Firmeninteressierte und ein Veröffentlichungsportal für Firmeninhaber und Gesellschafter.

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Dieser Eintrag wurde am 02.10.2009 um 15:14 Uhr zuletzt geändert und steht unter der GNU-Lizenz.