Eigenheimzulage
Antrag, Formular und Einkommensgrenze der Eigenheimzulage
Die Eigenheimzulage beruht auf dem Eigenheimzulagegesetz und muss als eine der größten, staatlichen Subventionen in Deutschland gesehen werden. Man beabsichtigte mit ihr die Schaffung von selbstgenutztem Wohnungseigentum zu fördern. Allein im Jahr 2004 wurden dafür vom Staat ungefähr 11.5 Milliarden Euro ausgegeben. Aufgrund der Entscheidung der großen Koalition wird die Eigenheimzulage seit dem 1. Januar 2006 nicht mehr gewährt. Wurde jedoch vor dem 1. Januar 2006 ein notariell beurkundeter Kaufvertrag abgeschlossen, kann der Antrag auf Eigenheimzulage auch weiterhin genehmigt werden. Ein entsprechendes Formular kann dann ausgefüllt werden um die Eigenheimzulage zu beantragen.
Voraussetzung ist die Absicht eine Wohnung in der Europäischen Union anschaffen oder herstellen zu wollen. Diese Wohnung muss für eigene Zwecke genutzt werden. Außerdem darf eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschritten werden. Für die letzten beiden Jahre darf die Summe der positiven Einkünfte bei Alleinstehenden 70.000€ und bei Verheirateten 140.000€ nicht überschreiten.
Zur Eigenheimzulage gewährt der Staat außerdem eine Kinderzulage. Erwerber von Wohneigentum oder Bauherren können für jedes Kind jährlich eine Kinderzulage in Höhe von 800€ beantragen. Voraussetzung ist, dass das Kind zum gemeinsamen Haushalt gehört. Diese Form der Zulage wird auch als Baukindergeld bezeichnet. In einem anderen Zusammenhang muss beachtet wiederum werden, dass die Eigenheimzulage im Falle einer Scheidung verlorengehen kann.
War dieser Eintrag hilfreich? Ja / Nein
