Einwohnerzahl
Städte, Gemeinden, Bezirke, Landkreise, Bundesländer oder Staaten haben eine bestimmte Einwohnerzahl. Die Einwohnerzahl definiert hier die Anzahl der Einwohner der entsprechenden Gebietskörperschaft.
Um die amtliche Einwohnerzahl bestimmen zu können werden vom Statistischen Landesamt die benötigten Zahlen ermittelt. Diese werden der Gemeinde mitgeteilt und dürfen auf Grund des Gesetzes über die Statistik der Bevölkerungsbewegungen erhoben werden. Die Ermittlung eines aktuellen Wertes beruht dabei zumeist auf zurückliegenden Volkszählungen. Fortschritte in der Einwohnerentwicklung können dann unter Rückgriff auf Änderungsmeldungen von Standesämtern und Einwohnermeldeämtern vollzogen werden. Gezählt werden dabei neben nicht nur die Bürger, sondern auch Ausländer, Jugendliche und Kinder.
Gezählt werden ausschließlich Einwohner mit Hauptwohnsitz. Nicht berücksichtigt werden juristische Personen. Die Ermittlung der korrekten Einwohnerzahl ist insbesondere im Zusammenhang mit der Vergabe öffentlicher Gelder wichtig. Die Höhe von Finanzzuweisungen für Kommunen ist vor allem auch von diesem Faktor abhängig. Außerdem wird die Anzahl der Parlamentssitze und die damit zusammenhängende Einteilung der Wahlkreise von der Einwohnerzahl bestimmt.
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