Familienkasse.de

www.Familienkasse.de

Die Homepage: www.familienkasse.de der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit bietet einen detaillierten Überblick für die Gewährung von Kindergeld nach dem Einkommensteuerungsgesetz. Grundsätzlich erhalten alle Eltern für ihre Kinder bis zum 18 Lebensjahr Kindergeld, unter bestimmten Bedingungen auch darüber hinaus.

Kindergeld kann bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres des Kindes bezogen werden wenn es noch in der Ausbildung ist. Hier werden alle Ausbildungsmaßnahmen anerkannt die für einen künftigen Beruf notwendig sind. Es gelten alle Tätigkeiten zur Schaffung und Erhaltung einer Erwerbsgrundlage. Hat das Kind keine Ausbildung aber einen Arbeitsplatz kann ebenfalls Kindergeld bis zur Vollendung des 25. Lebensjahr bezogen werden. Für Kinder ohne Arbeit nur bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres. Während der Übergangszeit von 4 Monaten zwischen 2 Ausbildungsabschnitten kann das Kindergeld weiterhin gewährt werden. Leistet das Kind einen so genannten Freiwilligen Dienst hat es Anspruch, aber bei Wehr-, und Zivildienst entfällt der Anspruch auf Kindergeld. Ein, durch eine Behinderung eingeschränktes Kind, kann unter bestimmten Voraussetzungen nach seinem 25. Lebensjahr Leistungen erhalten.

Kindergeldzuschlag erhalten alle Alleinerziehende und Elternpaare für unter 25 Jahre alte Kinder die unverheiratet sind, im Haushalt der Eltern wohnen. Das Einkommen der Eltern muß die Mindesteinkommensgrenze erreichen, darf aber die Höchstgrenze nicht übersteigen. Es muß für das Kind Kindergeld bezogen werden. Arbeitslosengeld II/ Sozialgeld und der Kindergeldzuschlag können nicht gleichzeitig bezogen werden. Für alle Eltern biete die Seite. Familienkasse.de, die Möglichkeit Merkblätter einzusehen und Anträge auszufüllen. Der neue Formulardienst „Kindergeld-Online“ der Familienkasse unterstützt den Anwender beim Ausfüllen. Nach Abschluss lässt sich der Antrag speichern und vorab verschlüsselt an die Familienkasse übertragen.

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Dieser Eintrag wurde am 05.10.2009 um 16:56 Uhr zuletzt geändert und steht unter der GNU-Lizenz.