Gewerbeimmobilie
Mieten und Vermieten von Gewerbeimmobilien
Ein Gebäude, oder ein Teil eines Gebäudes, der überwiegend bzw. ausschließlich zu gewerblichen Zwecken genutzt wird, bezeichnet man als Gewerbeimmobilie. Werkstätten, Büros, Ateliers, Lofts, Einzelhandelsflächen und Lagerflächen können als typische Vertreter in diesem Bereich der Gebäudenutzung verstanden werden.
Im Gegensatz zu Wohn- und Sonderimmobilien unterliegt die Gewerbeimmobilie im Bereich des Steuerrechts anderen Bedingungen. Unterschiede treten vor allem im Bereich der Umsatzsteuer und der Abschreibung auf. Außerdem gibt es andere Regelungen für die Bereiche der Finanzierung und des Baurechts. Trotz dieser Differenzierungen kann eine Immobilie gleichermaßen zu Wohn- und Gewerbezwecken genutzt werden. In diesem Zusammenhang sollen beispielsweise Ferienwohnungen und Bauernhöfe genannt werden.
Möchte man eine Immobilie bewerten lassen, ist dies mit zweierlei Maß möglich. Wohn- und Gewerbeimmobilien werden dabei unterschiedlich bewertet. Selbstgenutzte Wohnimmobilien unterliegen den Sachwertverfahren. Eine Gewerbeimmobilie wird mit Hilfe des Ertragswertverfahrens bewertet.
Im Unterschied zu Wohnimmobilien ist im Rahmen von gewerblichen Mietverträgen eine weitgehende Vertragsfreiheit möglich. In Folge dessen kann es auch keinen gesetzlichen Mieterschutz geben.
Inzwischen ist es auch bei Gewerbeimmobilien so, dass sie auf internationalen, nationalen und regionalen Märkten in Konkurrenz treten. Als Ergebnis der geringeren vertraglichen Bindung sind Gewerbeimmobilien auch immer einer größeren Dynamik ausgesetzt. Sie unterliegen einer stärkeren Konjunktursensitivität.
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weiterführende Links
» Gewerbeimmobilien Portal
www.gewerbeimmobilien.com
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