Gläubiger
Als Gläubiger wird bezeichnet, wer in einem Schuldverhältnis mit einem Schuldner steht und berechtigt ist von dem Schuldner eine Leistung oder ein Unterlassen zu verlangen.
Der Begriff Gläubiger ist eine Übersetzung des italienischen Wortes Creditore, das von dem Verb credere abstammt, was soviel wie glauben bedeutet.
Ein Gläubiger glaubt also seinem Schuldner, dass dieser seine Schuld wie vereinbart erbringen wird. Gläubiger und Schuldner stehen in einem Schuldverhältnis, wobei der Gläubiger einen Anspruch gegenüber dem Schuldner hat. Zahlt der Schuldner seine Schulden nicht in einem bestimmten Zeitrahmen zurück ist der Gläubiger berechtigt, verschiedene Maßnahmen einzuleiten, die von der Außergerichtlichen Mahnung über das Einschalten eines Inkassobüros bis hin zur Zwangsvollstreckung reichen können.
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