GmbH
Stammkapital und Haftung einer GmbH
Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (abgekürzt GmbH) ist eine Handelsgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit und einem bestimmten Stammkapital. Dieses wird von den Gesellschaftern durch Einlagen erbracht und beträgt mindestens 25.000 Euro. Die Gründung der GmbH erfolgt durch eine oder mehrere Personen mit einem Gesellschaftsvertrag, der notariell beurkundet werden muss.
Mit der Eintragung in das Handelsregister erhält die GmbH ihre Rechtsfähigkeit. Die Vertretung der Gesellschaft liegt in der Hand eines oder mehrerer Geschäftsführer; oberstes Organ der GmbH ist die Gesellschaftsversammlung. Bei einer GmbH mit mehr als 500 Arbeitnehmern ist ein Aufsichtsrat zur Überwachung der Geschäftsleitung erforderlich.
Für Verbindlichkeiten der GmbH haftet nur das Gesellschaftsvermögen, jedoch nicht die einzelnen Gesellschafter mit ihrem Privatvermögen. In ihrer Rechtsform als juristische Person ist die GmbH selbstständige Trägerin von Rechten und Pflichten. Sie kann Verträge abschließen, Eigentum erwerben und vor Gericht auftreten.
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