Grundgesetz
Die Inhalte des Grundgesetzes bilden die politische und rechtliche Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland. Das Grundgesetz ist deshalb als die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland anzusehen. Am 8. Mai 1949 wurde das Grundgesetz beschlossen und von den Alliierten genehmigt. Beschlussgebendes Gremium war der parlamentarische Rat, dessen Mitglieder damals von den Landesparlamenten gewählt wurden. Das Grundgesetz besteht aus drei großen Abschnitten. Dem Präambelteil, den Grundrechten und einem organisatorischen Teil. Die wichtigsten staatlichen System- und Werteentscheidungen werden in ihm geregelt. Vom Rang her steht es über allen anderen Gesetzen in Deutschland.
In der Präambel des Grundgesetzes wird die gleichberechtigte Stellung der Bundesrepublik Deutschland in Europa festgelegt. Außerdem werden im weiteren die einzelnen Bundesländer genannt und aufgezählt. Die Präambel kann als eine Art Vorspruch zum Gesetzestext verstanden werden.
Insbesondere die im Grundgesetz verankerten Grundrechte sind für das Handeln der Staatsgewalt verbindlich und unmittelbar geltendes Recht. Sie wurden vor allen Dingen als Reaktion auf die Erfahrungen mit dem Nationalsozialismus als maßgeblich verankert. Das Bundesverfassungsgericht sorgt als unabhängiges Verfassungsorgan dafür, dass den Grundrechten entsprochen wird. Sollen Änderungen am Grundgesetz vorgenommen werden kann dies nur mit Zustimmung des Bundestages und des Bundesrates erfolgen. Artikel 1 und Artikel 20 sind als nicht veränderliche Grundsätze des Grundgesetzes von Änderungen ausgenommen.
Die Grundrechte müssen in erste Linie als Abwehrrechte des Individuums gegenüber den hoheitlichen Organen eines Staates verstanden werden. Sie sollen die Träger der jeweiligen Grundrechte, beziehungsweise die deutschen Staatsbürger, vor Beeinträchtigungen der durch das Grundgesetz geschützten Rechtsgüter bewahren. Dem einzelnen Bürger steht jederzeit das Recht einer Verfassungsbeschwerde offen.
Der weitere Teil des Grundgesetzes regelt die Staatsorganisation in der Bundesrepublik Deutschland. Außerdem werden in ihm weitere Staatsprinzipien definiert. Zu den Staatsprinzipien gehören die Wahrung der Demokratie, der Aufbau und Erhalt eines Sozialstaates, die Stärkung der Republik und des Föderalismus. Darüber hinaus werden die Regelungen zur Gewaltenteilung und zum Aufbau der Staatsorgane festgelegt.
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