Hartz IV
Der Antrag auf Leistungen nach dem Hartz IV Gesetz
Bei Hartz IV handelt es sich um die Regelung der Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch II. Entgegen zum Arbeitslosengeld, werden die Leistungen nach dem Hartz IV Gesetz von einer Sonderstelle der Stadtverwaltungen abgewickelt. Diese heißen Arbeitsgemeinschaft oder kurz Arge. Diese Grundversorgung ist nur nach Antrag auf Hartz IV erhältlich, wenn der Antragsteller die Grundvoraussetzungen erfüllt.
Die Leistungen nach dem Hartz IV Gesetz werden subsidiär gewährt, das heißt, alle Ansprüche aus anderen Sozialkassen und alle anderen Einkommensarten müssen ausgeschöpft werden. In der Regel kann den Antrag auf Hartz IV stellen, wer keinen Anspruch mehr auf Arbeitslosengeld I hat. Die Leistungen von Hartz IV umfassen die Grundsicherung zum Lebensunterhalt sowie die Kosten für Miete und Heizung. Darüber hinaus werden für den Antragssteller auch die Kosten für die Krankenversicherung und auch noch für die Rentenversicherung geleistet. Der Erstantrag ist ein mehrseitiges Formular, welches so ausgelegt ist, dass der Antragsteller die Bedürftigkeit nachweisen und seine Vermögensverhältnisse offenlegen muss.
Kinder und junge Erwachsene unter 25 Jahren erhalten selbst keine Leistungen nach dem Hartz IV Gesetz. Der Gesetzgeber verlangt von den Kindeseltern die Unterstützung im Bedarfsfall. Für die Miete bei Hartz IV gibt es auch bestimmte Bedingungen bei der Wohnung, die vom Antragssteller erfüllt werden müssen. So darf die Wohnung nicht zu groß sein und die Mietkosten dürfen einen bestimmten Betrag nicht überschreiten. Der Sockelbetrag für die Miete ist allerdings von Stadt zu Stadt unterschiedlich und richtet sich nach dem örtlichen Mietspiegel. Mit der Abgabe des Antrages verpflichtet sich der Antragsteller alles zu tun, um möglichst bald die Finanzierung des Lebensunterhaltes wieder selbst übernehmen zu können. Dafür gibt es im Bedarfsfall auch einige Fördermaßnahmen, die auf Antrag gewährt werden können.
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