Hypothek

Die Hypothek dient zur Absicherung einer Forderung.

Die Hypothek ist ein Pfandrecht an einem Grundstück, das zur Sicherung einer Forderung bestellt und ins Grundbuch eingetragen wird. Die Hypothek entsteht durch die Vereinbarung zwischen einem Kreditgeber (Bank) und einem Grundstückseigentümer. Sie muss notariell beurkundet werden und wird dann in das örtliche Grundbuch unter Nennung des Gläubigers, des Geldbetrages der Forderung, der Hypothekenzinsen und des Geldbetrages von eventuellen Nebenleistungen eingetragen.

Hypotheken unterscheiden sich der Art nach in Verkehrshypothek, bei der der Gläubiger die Höhe seiner Forderung nicht nachweisen muss, wenn er sein Pfandrecht geltend machen will. Vielmehr muss der Schuldner nachweisen, dass die Forderung nicht mehr in der vereinbarten Höhe besteht. Die Verkehrshypothek kann eine Briefhypothek sein, wenn das Grundbuchamt den Grundbucheintrag durch eine öffentliche Urkunde, den Hypothekenbrief, bestätigt. Dieser kann schriftlich abgetreten und verpfändet werden.

Ferner gibt es die Buchhypothek, bei der nur der Eintrag ins Grundbuch erfolgt, ohne dass eine Urkunde über das Pfandrecht erteilt wird. Die Abtretung bedarf daher der Grundbuchumschreibung. Im übrigen gibt es noch die Zwangssicherungshypothek, die ein Gläubiger aufgrund eines vollstreckbaren Titels gegen den Grundstückseigentümer ins Grundbuch eintragen lässt, um seine Forderung zu sichern.

Die Hypothek wude in der Praxis jedoch von der Grundschuld verdrängt, da der Gläubiger hier einfacher und schneller vollstrecken kann. Einwendungen vorzubringen ist Sache des Schuldners. Die Hypothek ist dagegen immer von der Forderung abhängig. Da der Inhaber der Hypothek dem Grundstückseigentümer eine Geldzahlung geleistet hat, muss dieser auf die Forderung Hypothekenzinsen entrichten. Um einen marktgerechten Zins zu zahlen, empfiehlt sich ein Hypothekenzinsenvergleich. Um die Forderung geltend zu machen, kann der Gläubiger aufgrund der Hypothek die Zwangsversteigerung des Grundstücks betreiben oder die Zwangsverwaltung beantragen, bei der vom Gericht ein Verwalter bestellt wird.

War dieser Eintrag hilfreich? Ja / Nein

ähnliche Einträge

» Beamtendarlehen
» Darlehen
» Festgeldanlage
» Festgeldkonditionen
» Festgeldzinsen
» FMH.de
» Gläubiger
» Kredit
» Kreditablöse
» Kreditberechnung
» Kreditkarten
» Kreditrechner
» Kreditvergleich
» Kreditzinsen
» Privatkredit

Dieser Eintrag wurde am 24.11.2010 um 16:41 Uhr zuletzt geändert und steht unter der GNU-Lizenz.