Immunität

politische, medizinische und diplomatische Immunität

Der Begriff Immunität wird in verschiedenen Bereichen verwendet und hat somit unterschiedliche Bedeutungen. Unterschieden werden die Begriffe der politischen, der medizinischen und der diplomatischen Immunität.

Politische Immunität schützt politische Amtsträger vor Strafverfolgung. In Deutschland genießen die Abgeordneten des Parlaments dieses Recht. Es ist jedoch kein Abgeordnetenprivileg, sondern ein historisch begründetes Recht zum Schutz der Handlungsfähigkeit des Parlaments. Die politische Immunität gilt nicht im Ausland, sie greift auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.

Medizinische oder biologische Immunität bezeichnet die Unempfindlichkeit gegen einen bestimmten Krankheitserreger oder Gifte. Erreger von Infektionen geben Gifte ab, gegen die der Körper immun oder resistent werden kann, sodass es nicht zu einer Ansteckung kommt. Eine Immunität kann entweder angeboren oder durch Schutzimpfungen erworben sein. Zudem kann die Dauer der Immunität variieren, sie kann Monate, Jahre oder ein Leben lang bestehen.

Diplomatische Immunität schützt Diplomaten und mitreisende Angehörige vor strafrechtlicher, administrativer oder zivilrechtlicher Bestrafung oder Verfolgung in einem fremden Land. Der Empfangsstaat hat die Möglichkeit auf die Immunität zu verzichten, nicht jedoch der Diplomat oder seine Familienangehörigen.

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Dieser Eintrag wurde am 03.08.2009 um 14:34 Uhr zuletzt geändert und steht unter der GNU-Lizenz.