Insolvenzbekanntmachungen.de

www.Insolvenzbekanntmachungen.de listet Insolvenzfälle auf

Bei der Internetseite www.Insolvenzbekanntmachungen.de handelt es sich um das Portal der Bundesländer, dass sämtliche Insolvenzanträge und sonstige Eintragungen aufzeigt, die spätestens seit 2005 veröffentlicht wurden. Sämtliche Eintragungen finden sich auch in den amtlichen Verkündungsblättern, die jedoch für den Normalbürger nicht zugänglich sind. Die Auskunft ist für Gläubiger von immenser Bedeutung, da ab Eröffnung eines Insolvenzverfahrens laufende Gerichtsverfahren ruhen und Zwangsvollstreckungsmassnahmen gegen den Schuldner nicht mehr möglich sind. Ferner muss die Forderung im Insolvenzverfahren vom Gläubiger beim Insolvenzverwalter (nicht beim Insolvenzgericht) rechtzeitig angemeldet werden, da die Forderung bei der Bemessung der Quote sonst nicht berücksichtigt wird und nach Abschluss des Insolvenzverfahrens nicht mehr geltend gemacht werden kann.

Es stehen zwei Suchfunktionen zur Auswahl: Bei der uneingeschränkten Suche werden lediglich die Eintragungen der letzten zwei Wochen angezeigt. Die Eingabe von Platzhaltern, wie ? und * sind möglich. Dies empfiehlt sich, wenn zum Beispiel der Name des Schuldners nicht genau bekannt ist.

Die Detail-Suche erfordert die Eingabe des für den Schuldner zuständigen Gerichtsbezirks sowie den Namen bzw. die Firma oder den Sitz / Wohnsitz des Schuldners oder das Aktenzeichen des Verfahrens. Alternativ ist auch die Angabe des Registergerichtes, der Registerart und -nummer bei Firmen und anderen juristischen Personen möglich, wenn die juristische Person ab 01.01.2007 im Handelsregister eingetragen wurde. Der Name muss mindestens zwei Zeichen enthalten. Grundsätzlich empfiehlt es sich, so wenig Felder wie möglich einzugeben, da die Trefferquote damit beträchtlich erhöht wird und Schreibfehler nicht zu falschen Ergebnissen führen.

Die Trefferauswahl kann durch Angabe der Anzahl der Treffer pro Seite sowie einer Sortierfunktion spezifiziert werden. Der Ausdruck des Ergebnisses erfolgt alternativ über das Drücken der Shift-Taste sowie einer anderen beliebigen Taste oder durch Drücken des Drucksymbols, dass unten rechts erscheint.

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Dieser Eintrag wurde am 26.07.2009 um 16:27 Uhr zuletzt geändert und steht unter der GNU-Lizenz.