Kapitalgesellschaft
AG und GmbH sind Kapitalgesellschaften
Der Definition nach ist die Kapitalgesellschaft eine Gesellschaftsform (beziehungsweise Unternehmensform), die dann sinnvoll ist, wenn Kapital zum Erreichen von wirtschaftlichen Zielen benötigt wird. Zur Gründung wird sie im Handelsregister eingetragen, womit sie zivilrechtlich mit den Rechten und Pflichten einer juristischen Person ausgestattet wird. Die deutschen Kapitalgesellschaftsformen sind die AG (Aktiengesellschaft), die GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) und die KGaA (Kommanditgesellschaft auf Aktien).
Die allgemein gültigen Hauptmerkmale aller Kapitalgesellschaften sind: sie sind als eine juristische Person handlungsfähig und rechtsfähig, ihre Anteile sind frei handelbar, sie haften nur mit ihrem Gesellschaftsvermögen, wobei der einzelne Anteilseigner (Beispielsweise Aktionäre) nicht mit seinem gesamten Privatvermögen, sondern nur mit dem Anteil an der jeweiligen Kapitalgesellschaft (meist Aktien) haftet.
Die Anteilseigner der Kapitalgesellschaft haben bestimmte Rechte, wie: vor allem die Stimmrechte bei allen Gesellschafterversammlungen (Jahreshauptversammlungen beziehungsweise außerordentliche Versammlungen), die Gewinnbeteiligung (beispielsweise Dividendenausschüttung nach der Jahreshauptversammlung sowie Sonderausschüttungen), gegebenenfalls die Beteiligung am Erlös nach einer Liquidation der jeweiligen Gesellschaft.
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