Kartell
Unter einem Kartell versteht man die Zusammenarbeit von Unternehmen zum Zweck der Eindämmung des freien Wettbewerbs. Die Unternehmen bleiben dabei weitgehend wirtschaftlich und rechtlich selbstständig. Darin unterscheidet sich das Kartell von der Fusion. Hauptsächlich werden Kartelle gegründet, um Preisabsprachen zu betreiben um damit den Wettbewerb auszuschalten und den Markt unter sich aufzuteilen.
Die Bildung von Kartellen ist in Deutschland grundsätzlich nicht zulässig. Das Bundeskartellamt wacht darüber, dass der freie Wettbewerb nicht behindert wird. Jeder größere Firmenzusammenschluss, der den Wettbewerb behindern könnte, muss deshalb vom Kartellamt genehmigt werden.
Kartelle sind deshalb oft inoffiziell und nach außen hin wird verschleiert, dass eine Kartellbildung vorliegt. Sie sind entweder vertraglich geregelt (Kartellvertrag) oder es handelt sich nur um rein mündliche Absprachen (so genanntes "Frühstückskartell").
Neben Preisabsprachen treffen Kartelle auch weitere Vereinbarungen, wie zum Beispiel gemeinsame Geschäfts- und Lieferbedingungen, die Festlegung von Absatzhöchstmengen und die Marktaufteilen nach Gebieten.
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