Kreditkartenbetrug

Eine Anzeige und hohe Strafen drohen bei Kreditkartenbetrug im Internet

Es gibt viele verschiedene Arten von Kreditkartenbetrug. Zum einen ist der Tatbestand erfüllt, wenn der Betrüger durch Diebstahl an die Karte gelangt und mit dieser dann Produkte oder Dienstleistungen bezahlt. Eine andere Möglichkeit ist die, dass durch manipulierte Kartenlesegeräte, die Kartendaten gespeichert werden, sodass die Daten in der Folge für den Besitzer des Kartenlesegeräts sichtbar sind und missbraucht werden können. Durch Phishing sind jedoch einige Karteninhaber selbst diejenigen, die ihre Daten herausgeben und somit einen Missbrauch durch Nutzung der Kundendaten im Internet ermöglichen. Gerade auf Seiten, die eine Kreditkartenprüfung vortäuschen wird verlangt, dass man nicht nur seine Kreditkartennummer angibt, sondern auch das Verfallsdatum. Beides sind Daten, die man beim Onlinekauf angeben muss und die diesen somit ermöglichen.

Die vierte Variante ist die, dass Hacker sich in Computer von Firmen einhacken, bei denen die Nutzerdaten der Kunden gespeichert sind und sie auf diese Weise Zugang zu den Daten erhalten. Zudem existieren sogenannte Kreditkartennummern- Generatoren, bei denen die Betrüger durch die Brute-Force-Methode, den Algorithmus zur Erstellung von Kreditkartennummern herausfinden. Somit erstellen sie dann eine virtuelle Kreditkarte, die nicht von den virtuellen Kreditkarten, der Kreditunternehmen zu unterscheiden ist. Dies ist jedoch schwieriger geworden seit der Einführung von Prüfungsnummern, die bei vielen online Zahlungen mittlerweile mit angegeben werden muss. Diese sind für jede Kreditkarte individuell unterschiedlich und müssten somit mitgefälscht bzw. generiert werden. Kreditkartenbetrug ist ein Straftatbestand und wird polizeilich geahndet. Für den rechtmäßigen Karteninhaber ist es wichtig, dass dieser sofort die Karte sperren lässt, eine Anzeige stellt und die Buchungen rückgängig machen lässt. Denn das Kreditkarteninstitut haftet in diesem Fall. Wobei bei online Buchungen der Vertreiber in der Beweispflicht steht.

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Dieser Eintrag wurde am 19.08.2009 um 11:14 Uhr zuletzt geändert und steht unter der GNU-Lizenz.