Kreditkartengenerator
Definition und Funktionsweise von Kreditkartengeneratoren
Kreditkartengeneratoren sind neben dem sogenannten Phishing eine weitere Variante des Kreditkartenbetrugs. Beim Phishing gelangen Hacker an bereits existierende Daten von Kreditkarteninhabern und nutzen diese dann illegalerweise, um Käufe im Internet zu tätigen. Kreditkartengeneratoren bieten im Gegensatz dazu die Möglichkeit nicht existente, aber valide Daten zu generieren. Hierbei werden durch das Herausfinden der Algorithmen, die hinter den Kartennummern stehen, neue Kartendaten generiert. Durch den Einsatz des Brute-Force-Verfahrens und den Abgleich verschiedener Parameter wird dann eine illegale virtuelle Kreditkarte erstellt, die in der Folge für Internetrechnungen benutzen werden kann. Mittlerweile sind diese Generatoren so weit entwickelt, dass man nicht mehr feststellen kann, ob die Karte durch einen illegalen Generator oder durch den Generator des Kreditkartenunternehmens erstellt wurde, da auch diese rein datenbasierte virtuelle Kreditkarten anbieten. Diese Art von Kreditkarten sind speziell für Einkäufe im Internet entwickelt worden und bestehen nur aus den Daten die eine Kreditkarte besitzt, sie ist physisch nicht existent. Daher ist es wichtig, dass die „legalen“ Kreditkartengeneratoren der Kreditunternehmen gut verwahrt werden und nicht von Außenstehenden gehackt werden können.
Kreditkartenmissbrauch ist aus juristischer Sicht Betrug und wird als Straftat geahndet. Durch die Rückverfolgung der IP-Adresse des Computers, von dem aus der Hacker agiert, kann der Täter unter Umständen gefasst werden. Zudem fällt der Missbrauch relativ schnell auf, da der Händler bei dem die Kreditkartendaten eingesetzt wurden kein Geld erhält. Es kann jedoch auch vorkommen, dass durch Zufall eine bereits bestehende Kartennummer generiert wird, in dem Fall gehen die Buchungen dann vom Konto des rechtmäßigen Kreditkarteninhabers ab. Daher ist es wichtig regelmäßig seine Abrechnungen im Auge zu haben und im Schadensfall direkt Einspruch einzulegen. In dem Fall ist der Händler in der Beweispflicht, den Kreditkartengebrauch des rechtmäßigen Kreditkarteninhabers nachzuweisen. Hierbei gilt jedoch nur eine Unterschrift als rechtmäßige Verifikation.
Durch das Einführen der recht neuen Prüfnummern, die mittlerweile bei fast jedem Onlinekauf mit angegeben werden müssen, ist diese Art von Missbrauch jedoch schwieriger geworden. Da die Hacker diese Prüfnummer mitfälschen bzw. generieren müssen.
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