Kündigungsfristen
Gesetzliche Kündigungsfristen im Miet- und Arbeitsrecht
Kündigungsfristen kennt man in Deutschland insbesondere aus dem Mietrecht. Vor allen Dingen im Bereich der Wohnung gibt es im Zusammenhang von Miete und Mietwohnung bestimmte Fristen die es einzuhalten gilt. In der Regel beläuft sich die Kündigungsfrist für Mieter auf drei Monate. Sie ist unabhängig von der Mietdauer und gilt für Mietvertragsabschlüsse nach dem 1.9.2001. Darüber hinaus gibt es verschiedene Sonderkündigungsrechte auf die der Mieter unter Umständen zurückgreifen kann.
Ein anderer wichtiger Bereich in dem Kündigungsfristen eine Rolle spielen ist das Gebiet der vertraglich geregelten Arbeit. Kündigungsfristen im Bereich der Arbeit ergeben sich aus dem Arbeitsvertrag. Dieser richtet sich nach dem für das betreffende Arbeitsverhältnis geltenden Tarifvertrag und den jeweiligen gesetzlichen Regelungen. Die gesetzlichen Fristen sind im § 662 des Bürgerlichen Gesetzbuches festgelegt. Die dort festgelegten Fristen sind als Mindestkündigungsfristen zu verstehen. Zu Lasten des Arbeitnehmers darf von ihnen grundsätzlich nicht abgewichen werden. Eine Verkürzung der Fristen ist nur innerhalb des Geltungsbereiches von Tarifverträgen möglich. Einzige Ausnahme stellt die Beschäftigung während der Probezeit dar.
Sollte es zur Nichteinhaltung einer vertraglichen oder gesetzlichen Kündigungsfrist kommen, kann eine entsprechende Entscheidung beim Arbeitsgericht angefochten werden. Wird im Zuge der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses die geltende Frist vom Arbeitgeber nicht eingehalten und eine Abfindung gezahlt, führt dies in der Folge dazu, dass kein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht.
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weiterführende Links
» Kündigungsfrist Mietvertrag
www.internetratgeber-recht.de
» Ratgeber Kündigung
wiki.mobbing-gegner.de
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