LVBG.de
www.LVGB.de
www.lvbg.de umfasst die Leistungen der deutschen gesetzlichen Unfallversicherung. Zu ihrem Umfang gehören Arbeitsmedizin/GLS, medizinische Rehabilitation, berufliche und soziale Teilhabe. Des Weiteren bietet diese Organisation auch verschiedene Veranstaltungen zu aktuellen Themen an. Hier werden zum Beispiel Fortbildungsmaßnahmen für Ärzte und weiteres medizinisches Personal, Lehrer und Professoren sowie Mitarbeiter der Unfallversicherungen angeboten.
Der Schwerpunkt berufliche und soziale Teilhabe betrifft die Zeit nach einem Unfall. Der Verunfallte hat nach seiner Rehabilitation genug mit seiner Genesung zu tun und sicher nicht den Kopf frei für die Bürokratie und andere Belastungen. Der Patient hat dann Anspruch auf einen Reha-Berater oder auch Besuchsdienst genannt. Dieser Berater besucht die Einrichtungen zu einem festen Termin und berät die Patienten in Sachen berufliche Rückkehr, nimmt Antragsformulare für verschiedene Ansprüche entgegen, führt Gespräche mit behandelnden Ärzten und informiert den Unfallversicherungsträger. Auf Wunsch kann der Patient weitere Termine mit diesem Berater planen.
Bei der medizinischen Rehabilitation wird besonders viel Wert darauf gelegt, den Versicherten rasch wieder in die Gesellschaft einzugliedern. Dazu wurde ein leistungsfähiges System errichtet, welches die geeigneten Maßnahmen zur schnellen Rehabilitation anbietet. Verletzte nach einem Arbeitsunfall werden sofort in speziellen Krankenhäusern unfallmedizinisch behandelt. Spezielle Verfahrensarten sind das Durchgangsarztverfahren, das Verletzungsartenverfahren, die Handchirurgie, das H-Arzt-Verfahren, Krankengymnastik/physikalische Therapie, die erweiterte ambulante Physiotherapie und die berufsgenossenschaftliche stationäre Weiterbehandlung.
Die Arbeitsmedizin ist ein weiterer wichtiger Faktor der lvbg.de. Hier wird darauf geachtet, dass der Arbeitnehmer, trotz der vielen Gefahren in seinem Beruf, seine Gesundheit behält und arbeitsmedizinisch vorgesorgt wird. Zu dieser Vorsorge gehört die Verbesserung des Gesundheitszustandes sowie die Vorbeugung von Unfällen. Der Arbeitgeber ist vorrangig für den Schutz seiner Arbeitnehmer verantwortlich, der staatliche Vorschriften zu beachten hat.
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