Lastenzuschuss (Wohngeld)

Als Mieter hat man die Möglichkeit Mietzuschuss zu erhalten und ist man Eigentümer von selbstgenutztem Wohnraum, kann man Lastenzuschuss beantragen. Eine wichtige Voraussetzung für die Nutzung des Miet- oder Lastenzuschusses ist also, dass der Wohnungsinhaber den Wohnraum selber bewohnt. Es kommt also darauf an, dass er die Miete und sonstige damit in Zusammenhang stehende Belastungen selber aufbringt. Die Berechtigung Lastenzuschuss in Anspruch zu nehmen haben Inhaber einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung. Außerdem Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung. Darüber hinaus Inhaber eines eigentumsähnliches Dauerrechts.

Im Allgemeinen wird diese Form der Unterstützung auch als Wohngeld bezeichnet. Der Staat unterstützt auf diesem Wege den Bürger, wenn er aufgrund zu geringen Einkommens auf einen Zuschuss zur Miete oder zu den Kosten eines selbst genutzten Eigentums angewiesen ist. Die entsprechenden gesetzlichen Regelungen gelten als Teil des deutschen Sozialgesetzbuches. Um ungefähre Vorstellungen darüber zu haben in welcher Höhe man eventuell berechtigt ist Wohngeld bzw. Lastenzuschuss zu beantragen, stehen im Internet Wohngeldrechner zur Verfügung. Auf diesem Wege ist eine Berechnung im Vorfeld möglich. Ein etwaiger Lastenzuschuss lässt sich vorwegnehmend berechnen und die Entscheidung hinsichtlich einer Beantragung einfacher beantworten.

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Dieser Eintrag wurde am 20.04.2009 um 16:31 Uhr zuletzt geändert und steht unter der GNU-Lizenz.