Leasing

Besonderheiten beim Auto-Leasing von Privat-Personen

Leasing ist eine Form der Finanzierung. Das Leasinggut kann finanzieller oder materieller Natur sein und wird für einen festgelegten Zeitraum einem Leasingnehmer von einem Leasinggeber überlassen. Im Gegensatz zum Kredit geht das Gut jedoch bei einem Leasingvetrag für die im Vertrag abgeschlossene Zeit nicht auf den Antragssteller über. Beim Leasing wird dem Leasingnehmer das Gut nur zur Nutzung überlassen, es verbleibt jedoch im Besitz des Leasinggebers. In dem Sinne sind Leasingverträge mit Mietverträgen vergleichbar. Jedoch gibt es auch hier noch einige signifikante Unterschiede. Beim Abschluss eines Mietvertrages steht der Vermieter in der Verantwortung für Wartung und Instandsetzung aufzukommen. Beim Leasing hingegen wird dies auf den Leasingnehmer abgewälzt.

Dafür verliert jedoch der Leasinggeber das Recht für die Veräußerung oder den Kauf des Gutes. Dies kann gerade bei Immobilien-Leasing ein Vorteil gegenüber dem Mieten sein, denn somit entfällt das etwaige Risiko des Kündigungsrechts auf Grund von Eigenbedarf. Leasing wird häufig bei Immobilien und Autos in Anspruch genommen. Häufigste Leasingarten sind das Finanzierungsleasing (welches häufig eine Kaufoption beinhaltet) und das Operative Leasing, welches sich nur auf die Miete bezieht. Der Vorteil beim operativen Leasing ist die Möglichkeit den Vertrag jederzeit innerhalb der Kündigungsfrist zu beenden, da auch Leasingverträge ohne festgelegte Grundmietzeit möglich sind. Dies bietet sich gerade beim Autoleasing an. Prinzipiell nutzen vor allem Gewerbetreibende die Möglichkeit des Leasing, allerdings verzeichnet der Markt auch immer mehr Privatkunden die auf das Privatleasing zurückgreifen.

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Dieser Eintrag wurde am 07.09.2009 um 15:53 Uhr zuletzt geändert und steht unter der GNU-Lizenz.