Lohnsteuerklassen

Berechnen der Lohnsteuerklasse

Die Lohnsteuerklasse eines Arbeitnehmers ist auf der Lohnsteuerkarte vermerkt. Sie bestimmt den Lohnsteuerabzug sowie die Höhe des Solidaritätszuschlags und der Kirchensteuer. Durch das Einkommenssteuergesetz werden sechs Lohnsteuerklassen bestimmt.

Die Lohnsteuerklasse I gilt für folgende Arbeitnehmer: Ledige, Geschiedene, Verwitwete, Verheiratete (die dauernd getrennt leben), Verheiratete mit im Ausland lebenden Ehegatten sowie in eingetragener Lebenspartnerschaft Lebende.

Die Lohnsteuerklasse II ist gültig für alle Alleinerziehenden welche die Bedingungen der Steuerklasse I erfüllen und die Anspruch auf einen Entlastungsbetrag haben.

Die Lohnsteuerklasse III umfasst Verheiratete, deren Ehegatte in der Steuerklasse V ist. Außerdem zusammenlebende Ehegatten, von denen nur jeweils einer Arbeitnehmer ist. Sowie Verwitwete bis zum Ende des nach dem Tod des Ehegatten folgenden Kalenderjahres.

In der Lohnsteuerklasse IV befinden sich verheiratete Arbeitnehmer die beide jeweils komplett einkommenssteuerpflichtig sind.

Die Lohnsteuerklasse V gilt dann wenn beide Ehegatten beantragen den anderen Ehegatten in die Steuerklasse III einzureihen.

Die Lohnsteuerklasse VI gilt für alle ledigen oder verheirateten Arbeitnehmer die ein zweites oder allgemein ein weiteres Dienstverhältnis haben.

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Dieser Eintrag wurde am 23.04.2009 um 09:54 Uhr zuletzt geändert und steht unter der GNU-Lizenz.