Misstrauensvotum

Die Vertrauensfrage durch den Bundestag

Das Misstrauensvotum bezeichnet eine parlamentarische Abstimmung darüber, ob einer Regierung insgesamt oder auch nur einem einzelnen Mitglied dieser Regierung das Vertrauen entzogen werden sollte. Wird dieses Vertrauen nicht bestätigt, muss die Regierung bzw. das Regierungsmitglied zurücktreten.

Es handelt sich also um einen mehrheitlichen Parlamentsbeschluss der die Regierung absetzen kann. Natürlich muss dieses Instrument und dessen Auslegung in Übereinstimmung mit den Regelungen der Verfassung angewandt werden. Ein Misstrauensvotum, enthebt im Falle seiner Bestätigung denjenigen seines Amtes, der von diesem Misstrauensvotum betroffen ist. Wird dieses Misstrauensvotum ohne die Benennung eines Nachfolgers in Gang gebracht, spricht man von einem destruktiven Misstrauensvotum. Ein konstruktives Misstrauensvotum benennt hingegen sofort einen neuen Kandidaten.

Eine Regierungskrise kann durch die Durchführung eines Misstrauensvotums beendet werden. Das Parlament wird seiner Verantwortung auf diesem Wege gerecht und kann eine entsprechende Krise entschärfen. Indem es nämlich im Moment des Vertrauensentzuges wieder neues Vertrauen ausspricht kann die exekutive Macht wieder neu ausgerichtet werden.

Grundlage eines Misstrauensvotums ist der Misstrauensantrag. Die Verfassungen der meisten Staaten fordern dafür eine Mindestanzahl von Abgeordneten und die Abstimmung nach einer bestimmten Frist.

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Dieser Eintrag wurde am 22.04.2009 um 16:50 Uhr zuletzt geändert und steht unter der GNU-Lizenz.