Monopol

Marktform eines zweiseitigen Monopols

Unter einem Monopol (aus dem Griechischen "monopolin" = in etwa "alleiniges Recht, Handel zu treiben") versteht man eine Marktform, bei der entweder nur ein einziger Anbieter (= Monopolist, früher Beispielsweise die Deutsche Post) oder nur ein einziger Nachfrager (= Monopson, häufig auf dem Arbeitsmarkt, wenn nur ein Unternehmen bestimmte Arbeitskräfte beschäftigt) auftritt. Heute wird aber auch schon häufig von einem Monopol gesprochen, wenn ein Marktteilnehmer eine marktbeherrschende Stellung inne hat.

Sind sowohl Angebots- und Nachfrageseite eines Marktes monopolisiert (ein marktbeherrschender Anbieter und einen hauptsächlichen Nachfrager), liegt ein bilaterales Monopol vor.

Je nach Art des zu handelnden Produktes oder der nachgefragten Dienstleistung lassen sich natürliche Monopole (zum Beispiel Rohstoffe), wirtschaftliche Monopole (etwa die heute oft so problematischen Kartelle) und gesetzliche Monopole (Patente und Weitere) unterscheiden.

Die Experten der Wirtschaftstheorie sind sich jedoch nicht darüber einig, wie Monopole von anderen Marktformen abgegrenzt werden können und welche wirtschaftlichen Auswirkungen sie genau zur Folge haben.

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Dieser Eintrag wurde am 23.04.2009 um 09:52 Uhr zuletzt geändert und steht unter der GNU-Lizenz.