Patent

Der Begriff Patent bezeichnet ein gewerbliches Schutzrecht auf eine Erfindung. Der Besitzer des Patentes besitzt das Recht anderen Personen die Benutzung seines Patentes zu verweigern, diese Verweigerung erstreckt sich sowohl auf den Bereich ein geschütztes Erzeugnis gewerblich herzustellen als auch ein geschütztes Verfahren gewerblich anzuwenden. Das Patent geht geschichtlich auf hoheitliche Erlasse zurück, die in einer offenen Briefform verbegeben wurden. Jedes Patent muss von einer Komission genehmigt werden, wobei ein Auswahlverfahren die Zulassung und die Rechtmäßigkeit des Patentes überprüft.

Patente sind in der Regel technische Erfindungen, die einen kausal herbeiführbaren Erfolg erzielen. Entdeckungen und Erkenntnisse aus der Tier- und Pflanzenwelt werden nicht als Patent anerkannt. Als Patente werden auch Neuheiten anerkannt, die den momentanen Stand der Technik übersteigen und auf alten Technologien beziehungsweise Patenten aufbauen.

War dieser Eintrag hilfreich? Ja / Nein

weiterführende Links

» Deutsches Patent- & Markenamt
www.dpma.de

Dieser Eintrag wurde am 29.04.2008 um 21:51 Uhr zuletzt geändert und steht unter der GNU-Lizenz.