Pfändungstabelle

Pfändungsrechner und Privatinsolvenz nach Pfändungstabelle gemäß § 850c ZPO

Pfändungsgrenzen hinsichtlich des monatlichen Arbeits- und Sozialeinkommens werden mit Hilfe der Pfändungstabelle festgelegt. Die Lohnpfändungstabelle definiert also welchen Betrag ein Schuldner trotz Pfändung behalten darf, damit ihm auch weiterhin ein Existenzminimum zum Leben vorbehalten bleibt. Dementsprechende Pfändungsfreigrenzen richten sich nach der Anzahl der unterhaltspflichtigen Personen. Bis zu einer bestimmten Einkommenshöhe wurde für solche Fälle ein Pfändungsfreibetrag eingeräumt.

Gemäß Paragraph 850c ZPO sind die Pfändungstabellen alle 2 Jahre anzupassen. Verschiedene Online Portale bieten zur Berechnung einer möglichen Lohnpfändung entsprechende Pfändungsrechner an. Mit deren Hilfe lässt sich schon zu Hause ein ungefährer Wert ermitteln. Gerade für Personen die sich in den Bereich der Privatinsolvenz bewegen, ist dieses Instrument höchst interessant.

Bei der Pfändung nach Pfändungstabelle handelt es sich um eine Zwangsvollstreckung bei einem Drittschuldner. Eine juristische oder natürliche Person die dem Schuldner etwas schuldet. Organisatorisch aufgefangen wird dies im Pfändungs- und Überweisungsbeschluss. In ihm werden sowohl Schuldner als auch Drittschuldner genannt. Die bekanntesten Formen von Pfändungen sind die Lohn- und Gehaltspfändung, die Pfändung von Kontoguthaben sowie die Pfändung von Sozialleistungen und Lebensversicherungsansprüchen.

War dieser Eintrag hilfreich? Ja / Nein

ähnliche Einträge

» Insolvenzbekanntmachungen.de
» Lohnpfändung
» Privatinsolvenz
» Schufa.de
» Verschuldungsgrad

Dieser Eintrag wurde am 25.04.2009 um 13:29 Uhr zuletzt geändert und steht unter der GNU-Lizenz.