Restschuldversicherung
Die Versicherung zur Absicherung einer Kreditrestschuld
In den vergangenen Jahren wurden in Deutschland immer mehr Ratenkredite vergeben. Im Jahr 2009 verzeichnete man im Vergleich zu den vorhergehenden Jahren eine höhere Anzahl von Fällen von Privatinsolvenz, es liegt generell ein Trend zu Privatinsolvenz (ca. 10 %) vor. Die Gründe für eine Zahlungsunfähigkeit bei Krediten ist vielfältig, hierzu gehören u.a. Todesfall, Krankheit, Arbeitslosigkeit, Trennung vom Partner, Scheidung und unkontroillíerter Konsum.
Eie Restschuldversicherung ist eine Absicherung des Kreditnehmers bei Krankheit, Arbeitslosigkeit und im Todesfall. Die Restschuldversicherung ist für den Kreditgeber eine zusätzliche Kreditsicherheit bei privater Insolvenz. Der Kreditnehmer oder Kreditgeber schließen in Verbindung mit dem Kredit eine Versicherung gegen Krankheit, Arbeitsunfähigkeit, Arbeitslosigkeit oder Tod für die Kreditlaufzeit ab. Bei einem Todesfall in der Kreditlaufzeit wird die ausstehende Kreditrückzahlung des Darlehens durch die Versicherung getragen. Tritt während der Kreditlaufzeit eine schwere Erkrankung oder Arbeitslosigkeit auf, wird die ausstehende Restschuld ebenfalls durch die Versicherung gezahlt.
Ein Nachteil der Restschuldversicherung sind u.a. monatlichen Beträge für die Versicherung, die Gesamtkosten für die Restschuldversicherung sind oftmals sehr hoch, so dass zusätzliche hohe Kosten für den Kredit entstehen.
Die Restschuldversicherung wird von vielen Banken angeboten, bei der Restschuldversicherung ist die vertragliche Ausschlussfrist für die Versicherungsleistungen zu beachten, der Versicherungsschutz bei der
Restschuldversicherung tritt oftmals erst nach Ablauf einer bestimmten Frist nach Abschluss des Vertrages auf. Bei Arbeitsunfähigkeit und bei Arbeitslosigkeit wird eine Mindestzeit der Restsschuldversicherung vorrausgesetzt, bevor die Leistungen der Restschuldversicherungen gezahlt werden können.
Ein Vorteil der Restschuldversicherung ist, dass oftmals keine Annahme- und Gesundheitsüberprüfung erfolgt. In den ersten zwei Jahren sind oftmals vorhandene Vorerkrankungen von der Versicherungsleistung ausgeschlossen.
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