Schuldner

Ein Schuldner (auch: Debitor) steht in der Schuld eines Zweiten (auch: Gläubiger oder Kreditor), wenn er verpflichtet ist, für diesen eine Leistung zu erbringen. Die Beziehung zwischen Schuldner und Gläubiger heißt im Schuldrecht "Schuldverhältnis".

Die vom Gläubiger eingeforderte Leistung kann materieller (Dienstleistungen oder Sachwerte) und finanzieller Natur sein und wird entweder sofort nach einem mündlichen oder schriftlichen Vertragsabschluss oder nach einer Frist fällig.
Bei nicht fristgerechtem Erbringen stehen dem Gläubiger verschiedene Mittel von der Mahnung bis zur Zwangsvollstreckung zur Verfügung, um die säumige Schuld einzutreiben.

Wenn der Schuldner den Forderungen mehrerer Gläubiger nicht nachkommen kann, also zahlungsunfähig ist, wird ein Insolvenzverfahren durchgeführt, in welchem das gesamte Vermögen des Schuldners (Insolvenzmasse) auf alle Gläubiger nach speziellen Kriterien verteilt wird. Die Verteilung kann der Schuldner in Abschlägen zahlen, wenn keine verwertbaren Vermögenswerte vorliegen.

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Dieser Eintrag wurde am 21.11.2008 um 15:56 Uhr zuletzt geändert und steht unter der GNU-Lizenz.