Tarifrecht
Das Tarifrecht ist ein Teil des Arbeitsrechts. Als kollektives Arbeitsrecht begründet es das Recht zum Abschluss eines Tarifvertrages . Es gründet sich auf Artikel 9 Absatz 3 des Grundgesetzes. Gesetzlich verankert wurde das Tarifvertragsgesetz im Jahr 1949.
In Folge des Tarifrechts wird die Position des Arbeitnehmers gestärkt. Es sorgt dafür, dass sich bei Tarifvertragsverhandlungen zwei gleichstarke Parteien gegenüberstehen. Würde sich jeder Arbeitnehmer individuell mit seinem Arbeitgeber auseinandersetzen müssen, könnte man von einem ungleichen Verhältnis ausgehen. Trotzdem genießen beide Parteien gleichzeitig den Schutz nach Art. 9 des Grundgesetzes.
Das Tarifrecht ermöglicht den Arbeitgebern und Arbeitnehmern die Koordinaten ihrer Zusammenarbeit flexibel und effektiver zu verhandeln. Vereinbarungen werden ohne die direkte Einflussnahme des Staates getroffen. Vor allem im Vergleich zum europäischen Maßstab führte dies zu einer geringeren Streikquote in Deutschland.
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