Tarifvertrag
Als Tarifvertrag wird der zwischen den Tarifvertragsparteien geschlossene Vertrag bezeichnet. Die Vertragspartner sind zum einen die Arbeitgeber oder Arbeitgeberverbände. Zum anderen die Gewerkschaften. Sie vertreten die Interessen der Arbeitnehmer . Gesetzliche Grundlage ist das Tarifvertragsgesetz vom 9. April 1949. Ein Tarifvertrag beinhaltet Vereinbarungen zu den Arbeitsbedingungen (Arbeitszeit, Gehalt, Urlaubsgeld und Urlaubsanspruch). Diese Vereinbarungen sind für die dem Tarifvertrag unterliegenden Arbeitnehmer verbindlich.
Tarifverträge sorgen dafür, dass sich die beiden beteiligten Parteien als gleichwertige Partner gegenüber stehen. Beide können in vollem Umfang den Schutz des Grundgesetzes nach Art. 9 in Anspruch nehmen. Das deutsche Tarifrecht ermöglicht deshalb schnelle Vereinbarungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Auch ohne die Beteiligung des Staates. Dies wird als Prinzip der Tarifautonomie bezeichnet. Keinem der beiden Tarifpartner dürfen Vorschriften über den Inhalt des Tarifvertrages gemacht werden. Im Vergleich zum Weltmaßstab kommt es deshalb auch zu weniger Streiks in Deutschland .
Unterscheiden lassen sich drei Arten von Tarifverträgen: Rahmentarifverträge werden auch als Manteltarifverträge bezeichnet. Sie definieren grundlegende Arbeitsnormen wie: Arbeitszeiten, Urlaub und spezielle Kündigungsfristen. Vergütungstarifverträge legen die Höhe der Vergütungen für die Arbeitnehmer fest. Flächentarifverträge sind regional begrenzt und greifen zumeist in einem bestimmten Bundesland.
Voraussetzung für die Anwendung eines Tarifvertrages ist die regionale und fachliche Zugehörigkeit eines Betriebes. Er ist nur dann bei einem Arbeitsverhältnis bindend, wenn beide Vertragsparteien Mitglieder eines tarifabschließenden Verbandes sind.
Abweichungen von den im Tarifvertrag definierten Regeln sind nur möglich, wenn der Vertrag eine Öffnungsklausel enthält. Ist dies nicht der Fall, gilt die Unabdingbarkeit des Tarifvertrages. Er hat damit absolut bindende Wirkung. Arbeitnehmer mit speziellen Qualifikationen können aber trotzdem als außertarifliche Angestellte vergütet werden.
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