Termingeschäft
Ein Termingeschäft ist ein Börsengeschäft mit Futures und Optionen. Dabei kann der Trader die Position des Käufers oder des Verkäufers einnehmen und muss den Vertragsgegenstand nicht unbedingt selbst besitzen.
Bei einem Geschäft mit Futures verpflichtet sich der Käufer beziehungsweise Verkäufer zu einem vertraglich festgelegten Zeitpunkt auf Abnahme oder Lieferung von Kontrakten über Aktien, Aktienindizes, Devisen, Rohstoffe und Waren. Bei Abschluss des Vertrages werden Kurs und Menge im voraus für den Zeitpunkt der Abnahme oder Lieferung festgelegt. Die Abweichung des Kurses am Fälligkeitstag vom vereinbarten Preis, ergibt den Gewinn oder Verlust. Bei diesem Geschäft muss der Trader eine Sicherheitsleistung an der Terminbörse hinterlegen.
Beim Kauf oder Verkauf von Optionen erwirbt der Käufer beziehungsweise Verkäufer ein Recht auf Kauf oder Verkauf von Kontrakten über Aktien, Aktienindizes, Devisen, Rohstoffe und Waren. Dieses Recht kann in Form eines Optionsscheins beurkundet sein. Der Käufer beziehungsweise Verkäufer hat das Wahlrecht und nicht die Pflicht zur Erfüllung der Vereinbarung.
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