Umlaufvermögen

Als Umlaufvermögen werden die Vermögensteile bezeichnet die im Unterschied zum Anlagevermögen nur vorübergehend im Unternehmen verbleiben. Dieser Sammelbegriff für in Geldgrößen bewertete Güter bezeichnet vor allem Vorräte, Forderungen und sonstige Vermögensstände, Wertpapiere wenn sie als kurze Liquiditätsreserve bestimmt sind und Schecks bzw. Guthaben bei Kreditinstituten. Im Gegensatz zum Anlagevermögen stellt das Umlaufvermögen die Vermögensgegenstände dar die dem Unternehmen nur zur vorübergehenden Nutzung zur Verfügung stehen. Sie dienen also nicht dem dauerhaften Geschäftsbetrieb. Umlaufvermögen kann deshalb auch zum Teil mit kurzfristigen Lieferantenkrediten und Fremdkapital finanziert werden. Es bedarf deshalb also nicht dem langfristigen Aufbringen durch Kapitalgeber.

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Dieser Eintrag wurde am 13.03.2009 um 13:37 Uhr zuletzt geändert und steht unter der GNU-Lizenz.