Umweltprämie

Antrag online stellen für einen Umweltprämien Zuschuss

Der Begriff Umweltprämie beschreibt die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie am 14. Januar 2009 im Rahmen des Konjunkuturpakets II verabschiedete Richtlinie zur Steigerung des Absatzes von Personenkraftwagen. Dies bedeutet nichts anderes als, dass die Leute die nun ihr mindestens neun Jahre altes Auto verschrotten lassen und sich einen Neuwagen holen hierfür eine Prämie bekommen. Das Ziel der im Volksmund auch Abwrackprämie genannten Richtlinie ist die Ankurbelung der Nachfrage im momentan schwächelnden Automobilmarkt. Zudem ist ein vorgegebenes Ziel, dass durch das Abwracken alter Autos und der Kauf neuer umweltfreundlicher Autos die Schadstoffbelastung der Luft gesenkt werden kann. Das Erreichen der beiden Ziele durch die Einführung der Umweltprämie ist jedoch umstritten. Zudem gibt einige Bedingungen, die an die Antragsstellung für die Umweltprämie geknüpft sind.

So muss der Antragssteller in jedem Fall eine Privatperson sein; der zu verschrottende PKW muss vor mindestens neun Jahren zugelassen worden sein und bis zum 30. Juni 2010 muss dieser auch tatsächlich verschrottet sein. Der Antragssteller muss seit mindestens einem Jahr im Besitz des Wagens sein und sich bis zum 31.12.2009 einen neuen Wagen kaufen, der mindestens der Abgasnorm „Euro 4“ entspricht. Seit Einführung der Abwrackprämie kam es immer wieder zu Problemen. So gab es anfangs einige Schwierigkeiten bei dem elektronischen Reservierungsverfahren im Internet. Außerdem genügte zu Beginn der Einführung eine Kopie der Fahrzeugpapiere als Nachweis, dies führte dazu, dass der Wagen inklusive Originalpapiere häufig nicht verschrottet wurde, sondern illegalerweise häufig ins Ausland weiterverkauft wurde. Am 7.März wurde die Richtlinie verabschiedet, welche die Antragsstellung nur mit den Originalpapieren als gültig erklärt.

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Dieser Eintrag wurde am 03.09.2009 um 08:45 Uhr zuletzt geändert und steht unter der GNU-Lizenz.