Urabstimmung

Bei einer Urabstimmung sind alle Mitglieder einer Organisation dazu angehalten sich an einer Abstimmung zu beteiligen. Organisationen können in einem solchen Fall zum Beispiel: Gewerkschaften , politische Parteien, Studentenverbindungen und Vereine sein. Abgestimmt wird über eine in der Organisation unterschiedlich bewertete Position. Ziel der Abstimmung ist es weiterhin handlungsfähig zu sein, und einstimmig agieren zu können.

Urabstimmungen sind nicht an einen Ort gebunden. Den Umständen entsprechend, kann es notwendig sein, im Rahmen einer Briefwahl abzustimmen. Da viele Mitglieder bei größeren Organisationen über das gesamte Bundesgebiet verteilt sind, ist dies die praktikabelste Form der Abstimmung. Eine bestimmte Anzahl an Wahlberechtigten muss abgestimmt haben, um die Urabstimmung rechtmäßig zu machen. Eine Zweidrittelmehrheit ist zumeist ausreichend um eine rechtskräftige Entscheidung hinsichtlich des Abstimmungsgegenstandes zu erreichen.

Vor allem Urabstimmungen über den Vollzug oder die Aussetzung von Streik in einer bestimmten Branche sind von großer Bedeutung. Stimmen 75% der Mitglieder einer Gewerkschaft für Streik, ist die Gewerkschaft berechtigt entsprechende Betriebe zu bestreiken. Wird in Folge dessen ein neuer Tarifvertrag vorgelegt, müssen dem wiederum 25% der Gewerkschaftsmitglieder zustimmen, um ihn anzunehmen.

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Dieser Eintrag wurde am 19.11.2008 um 20:14 Uhr zuletzt geändert und steht unter der GNU-Lizenz.