Vertrag

Ein Vertrag ist ein Rechtsgeschäft. Dieses Rechtsgeschäft besteht aus aufeinander Bezug nehmenden Willenserklärungen zu einem bestimmten Sachverhalt. An diesem Rechtsgeschäft müssen mindestens 2 Personen beteiligt sein. Durch den gesetzlichen Grundsatz der Vertragsfreiheit wird gewährleistet, dass jede Person das Recht hat, eine Situation durch einen Vertrag eigenverantwortlich zu gestalten. Verträge werden dabei freiwillig abgeschlossen und regeln verpflichtend das soziale Verhalten. Neben der Eigentumssicherheit und der Konkurrenzsituation ist die Vertragsfreiheit eines der elementaren Bestandteile der Marktwirtschaft.

Dies geschieht mit Hilfe einer gegenseitigen Selbstverpflichtung. Im Rahmen dieser gegenseitigen Verpflichtung wird zukünftiges Verhalten für beide Vertragsparteien vorherseh- und planbarer. Diese Berechenbarkeit erleichtert das Handeln und vereinfacht die Kommunikation. Das Ziel einer besseren Koordination von zukünftigem Verhalten kann dabei nur erreicht werden, wenn der Inhalt eines Vertrages von beiden Vertragsparteien gleich verstanden wird. Absicht und Sinn der einzelnen Vertragsbestimmungen muss im gleichen Sinn verstanden werden. Ist dies nicht der Fall, besteht die Gefahr der unterschiedlichen Interpretation der Vertragsinhalte. Das Ziel der gegenseitigen Vorhersehbarkeit ist nicht mehr gegeben.

Um einen Vertrag abschließen zu können, muss die den Vertrag unterzeichnende Person mündig sein. Er muss über den Vertragsgegenstand entscheiden können und verfügungsberechtigt sein. Die gesetzliche Befähigung dies tun zu können, ist eine der Voraussetzungen für die Erfüllung dieser Auflagen.

Grundsätzlich können Verträge formlos geschlossen werden. Da nicht auf eine vorgeschriebene Form geachtet werden muss, können Verträge auch mündlich oder in anderer Art und Weise abgeschlossen werden. Eine Vereinbarung im direkten Gespräch, per Telefon oder per E-Mail kann genauso wirksam sein. Spezielle Formen von Verträgen bedürfen hingegen ausdrücklich der besonderen Form eines Vertrages. Grundstückskäufe oder die Übertragung eines Geschäftsanteils müssen notariell beglaubigt werden.

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Dieser Eintrag wurde am 21.11.2008 um 14:57 Uhr zuletzt geändert und steht unter der GNU-Lizenz.