Vertrauensfrage
Misstrauensvotum von Seiten des Bundeskanzlers an den Bundestag
In vielen Demokratien ist die Vertrauensfrage ein wichtiges politisches Instrument. Um festzustellen ob das Parlament und die Regierung in ihren Positionen grundsätzlich übereinstimmen, kann die Regierung dem Parlament die Vertrauensfrage stellen. Unterschiedliche Vorstellungen hinsichtlich der Richtung einer gemeinsamen Politik lassen sich so leichter deutlich machen. In der Regel hat ein negatives Ergebnis den Rücktritt der Regierung zur Folge.
In Deutschland wird die Vertrauensfrage im Sinne des Artikel 68 des Grundgesetzes geregelt. Der Bundeskanzler richtet einen Antrag an den Bundestag, indem er dazu auffordert, ihm das Vertrauen auszusprechen. Bisher wurde die Vertrauensfrage zwei Mal gestellt. Zum einen 1983 von Helmut Kohl und zum anderen von Gerhard Schröder 2005. Im Fall Kohl wurde der Regierung das Vertrauen ausgesprochen und sie konnte weiter regieren. Die Regierung Schröder wurde durch die Vertrauensfrage nicht bestätigt und es wurden in Folge des Scheiterns Neuwahlen angesetzt.
In Unterscheidung zu einem konstruktiven Misstrauensvotum ergreift der Bundeskanzler bei der Vertrauensfrage selbst die Initiative. Es wird nicht von Seiten des Parlaments gegen ihn vorgegangen. Die Vertrauensfrage bzw. deren Androhung stellt deshalb ein geeignetes Mittel dar um die Parlamentsmehrheit zu disziplinieren. Wird sie negativ beantwortet, kann der Bundeskanzler dem Bundespräsidenten vorschlagen, den Bundestag aufzulösen.
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