Weihnachtsgeld
Zurückzahlen muss man Weihnachtsgeld nur in seltenen Fällen
Wie das Urlaubsgeld ist auch das Weihnachtsgeld ein zusätzliches Entgelt, dass der Arbeitgeber an seinen Arbeitnehmer zahlt. Üblicherweise wird es mit dem Novembergehalt ausgezahlt. Ursprünglich sollte das Weihnachtsgeld den Kauf von Geschenken erleichtern, und die Durchführung des Weihnachtsfestes in den Familien unterstützen.
Grundlage für die Zahlung eines Weihnachtsgeldes kann ein Tarifvertrag sein, eine Betriebsvereinbarung, der Arbeitsvertrag, die freiwillige Leistung des Arbeitgebers oder auch eine gesetzliche Regelung. In welcher Höhe das Weihnachtsgeld ausgezahlt werden kann ist von unterschiedlichen Faktoren abhängig. Die Dauer der Betriebszugehörigkeit und die innerbetrieblichen Gepflogenheiten sind dabei von Bedeutung. Ebenso kann die Auszahlung an den Erfolg im letzten Geschäftsjahr gekoppelt sein. Die Unternehmen sind dazu berechtigt ihren Mitarbeitern unterschiedlich hohe Weihnachtsgelder auszuzahlen, wenn es hierfür objektive Gründe gibt. Von Seiten des Arbeitnehmers besteht im Gegenzug kein Anspruch auf ein höheres Weihnachtsgeld aufgrund einer höheren Qualifizierung.
Zahlt ein Arbeitgeber über die Jahre hinweg freiwillig und wiederholt Weihnachtsgeld an seine Mitarbeiter, kann dadurch ein dauerhafter Anspruch entstehen. Dieser Anspruch kann eingeschränkt werden, wenn die Zahlung bis auf Widerruf ausgesprochen wurde. Ebenso kann eine Rückzahlung des Weihnachtsgeldes verlangt werden, wenn der Arbeitnehmer innerhalb eines bestimmten Zeitraums nach der Zahlung des Weihnachtsgeldes aus dem Unternehmen ausscheidet.
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