Wertpapier

Unter einem Wertpapier versteht man eine Urkunde, die eine Forderung oder auch eine Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft schriftlich festhält. Ein Wertpapier ist somit ein Recht, welches dann geltend gemacht wird, wenn Besitz über dieses Wertpapier erlangt wurde.

Die bekannteste Form aller Wertpapiere ist die Aktie. Es handelt sich dabei um eine Beteiligung an einem Unternehmen. Durch den gezahlten Aktienwert wird man Teilhaber des Unternehmens und profitiert durch Dividendenzahlungen oder Sonderausschüttungen.
Weitere Wertepapiere sind zum Beispiel Optionsscheine, Wandelanleihen, Pfandbriefe, Anleihen, Anteilsscheine oder Schuldverschreibungen. Auch ein Scheck sowie ein Zertifikat zählen zu den Wertpapieren. Beweisurkunden und Legitimationspapiere sind hingegen nicht als Wertpapiere zu bezeichnen.

Durch die schriftliche Fixierung, die notwendig wird, werden die Rechte und Pflichten einer jeden Vertragspartei stets abgegrenzt.
Insgesamt muss ein Wertpapier nicht nur eine Tatsache, sondern auch ein Recht verbriefen. Dabei muss es sich jedoch um ein Privatrecht handeln. Soll das Recht ausgeübt werden, muss das Wertpapier vorgelegt werden.

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Dieser Eintrag wurde am 19.11.2008 um 19:51 Uhr zuletzt geändert und steht unter der GNU-Lizenz.