Wohngeld

Wohngeld ist eine staatliche Sozialleistung und wird auf Antrag Bürgern gewährt, die auf Grund ihrer finanziellen Situation nicht in der Lage sind, einen angemessenen Wohnraum für sich oder ihre Familie zu mieten. Vom Wohngeld ausgeschlossen sind allerdings unter anderem Empfänger von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe und Übergangsgeld.

Ob ein Anspruch auf Wohngeld besteht und wie hoch dieser ausfällt, wird von der jeweils zuständigen Wohngeldbehörde ermittelt, nachdem der Antrag und alle notwenigen Unterlagen eingereicht wurden.

Die Wohngeldstellen für alle Städte lassen sich in jedem Behördenwegweiser nachlesen oder auch im Internet erfragen.

War dieser Eintrag hilfreich? Ja / Nein

weiterführende Links

» Gesetzestext zum Wohngeld
bundesrecht.juris.de
» Informationen zum Wohngeld
www.wohngeld.de

Dieser Eintrag wurde am 13.06.2008 um 15:47 Uhr zuletzt geändert und steht unter der GNU-Lizenz.