Zoll

Einfuhr Bestimmungen nach Deutschland des Zolls

Die Bundeszollverwaltung, häufig auch nur der Zoll genannt, überwacht den den grenzüberschreitenden Warenverkehr. Sie ist dem Bundesfinanzministerium unterstellt und umfasst einerseits die Vollzugsdienste wie andererseits auch die Verwaltung. Die Hauptaufgabe besteht in der Überwachung der illegalen Ein- und Ausfuhr von Waffen, Drogen und anderen gesundheitsschädlichen Substanzen. Die Einführungen von legalen Produkten und Substanzen wird jedoch auch überwacht und richtet sich nach den in Deutschland geltenden Bestimmungen. Die Waren müssen für den persönlichen Ge- und Verbrauch bestimmt sein und dürfen in keinem Fall im Inland weiterverkauft werden.

Der Einführer muss mindestens 17 Jahre alt sein, um zum Beispiel Waren mit folgender Menge zollfrei einführen zu dürfen: 200 Zigaretten, 100 Zigarillos, 16 Liter Bier, 4 Liter nicht schäumende Weine. Die Einfuhr von Arzneimitteln für den persönlichen Bedarf ist auf die entsprechende Menge zu reduzieren. Bei der Einfuhr von Kraftstoffen gilt die Menge des im Fahrzeug befindlichen Tanks plus einen 10 Liter tragbaren Behälter als Obergrenze für die zollfreie Einfuhr nach Deutschland. Bei allen anderen Waren liegt die Zollfreigrenze bei einem Gesamtwarenwert von 300 Euro, wobei die Obergrenze bei Flug- und Seereisenden etwas höher bei 430 Euro liegt. Aufgrund der besonderen Bestimmungen für teilbare und nicht teilbare Waren und Sonderregelungen für Privatreisende und Geschäftsreisende, sowie Minderjährige empfiehlt sich vor der Einfuhr eine Überprüfung der Rechtslage, da auch bei Unwissen die Einfuhr von zollpflichtiger Waren als Schmuggel gilt.

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Dieser Eintrag wurde am 01.09.2009 um 08:14 Uhr zuletzt geändert und steht unter der GNU-Lizenz.