Zwangsvollstreckung
Unter einer Zwangsvollstreckung versteht man im Allgemeinen, dass ein Anspruch durch die Machmittel des Staates befriedigt wird. Diese Ansprüche müssen sich auf privatrechtliche Differenzen zwischen dem Gläubiger und dem Schuldner beziehen.
In der deutschen Rechtsordnung darf eine Zwangsvollstreckung nur unter der Aufsicht des Staates, also nur durch staatliche Stellen, stattfinden. Dies bedeutet, dass eine mögliche eigenständige Aneignung des Anspruches rechtswidrig ist. Es gibt jedoch rechtliches Terrain, auf diesem man eine so genannte Selbsthilfe erwirken kann. Ansonsten unterliegt die Zwangsvollstreckung strikt dem Gewaltmonopol des Staates.
Es gibt mehrere Arten von Zwangsvollstreckungen. Die Einzelzwangsvollstreckung dient dem Anspruch eines Gläubigers und die Gesamtvollstreckung dient den Ansprüchen aller Gläubiger. Letztere wird mit allen Vermögensgegenständen des Schuldners mit Hilfe eines Insolvenzverfahrens getilgt. Neben den eben erwähnten privatrechtlichen Zwangsvollstreckungen existiert noch die des öffentlichen Rechtes. Hier wird das Urteil durch einen Gerichtsvollzieher durchgesetzt. Das Recht auf Zwangsvollstreckung hat in Deutschland eine lange Tradition. Diese wurde erstmals 1887 in der Zivilprozessordnung (ZPO) geregelt.
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